Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Ferienwohnungen-kaemmle: Vermieter: Silke und Helge Kämmle, Im Rapsfeld 3, D-21493 Schwarzenbek. Es handelt sich bei den Vermietungen unserer Ferienwohnungen um eine private und nicht gewerbliche Vermietung. 


2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere sind nur nach vorheriger Anmeldung und Absprache erlaubt.

Wir behalten uns jedoch vor das Mitbringen von Haustieren abzulehnen. Hinsichtlich Endreinigung fallen weitere Gebühren an.


3. Bezahlung 

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Sollten hier Probleme antreten und die Zahlung nicht erfolgen, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten sowie Internet und TV sind im Preis enthalten. Als Zahlungsdienstleister wird Paypal und Stripe für Kreditkartenzahlung verwendet.

Bei Buchungen über Portale wie Airbnb, Booking.com, o.ä. wird die Buchung und ebenso die Bezahlung über das gewählte Portal abgewickelt.


4. Rücktritt 

Bis einen Tag vor Ankunft kann kostenfrei storniert werden. Die bereits getätigten Zahlungen erstatten wir selbstverständlich zurück. Etwaige bis dahin angefallende Gebühren von Zahlungsdienstleister wie PayPal können wir leider nicht erstatten. 


5. Pflichten des Mieters 

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Gemeinschaftseinrichtung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten oder den Gemeinschaftseinrichtungen ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Hausmeister und Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. 

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Kühlschrank und Gefrierfach sind wieder zu leeren.


6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Weiter Details zum Thema Datenschutz können in der Datenschutzerklärung eingesehen werden: Entweder direkt auf unser Internetseite unter https://www.ferienwohnungen-kaemmle.de/de/dataPrivacy oder auf Anfrage.


7. Haftung 

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte sowie der Benutzung des Schwimmbades, Sauna und andere gemeinschaftlichen Einrichtungen im Haus Anderl ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 

Zu Wohnung TOP64, Haus Anderl: Eine Raumspartreppe führt zu dem kleinen Schlafboden mit 2 Einzelbetten. Die Treppe ist für kleine Kinder und gehbehinderte Menschen nicht geeignet. Der Schlafboden darf gerne benutzt werden. Die Benutzung der Treppe und des Schlafbodens erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Aufgrund der geringen Deckenhöhe und der Dachschräge ist dieser Bereich nicht als Schlafplatz für Erwachsene gedacht und nicht geeignet.


8. Schlussbestimmunge


Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.


9. Mietbedingungen Österreich. Betreffend die Wohnungen "Alpenperle" und "Alpenjuwel"


9.1 Mietgegenstand


Mietgegenstand ist der im Bachwinkl 4, 5761 Maria Alm befindliche Wohnraum. Der Vermieter vermietet und der Mieter mietet die Wohnungen TOP56 und TOP64 zu den folgenden Bedingungen:


  1. Die mietgegenständlichen Räumlichkeiten werden von dem Mieter ausschließlich für Wohnzwecke gemietet und dürfen auch ausschließlich nur für solche verwendet werden. 
  2. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. 
  3. Die allgemeine Hausordnung ist zu beachten



Die mietgegenständlichen Räumlichkeiten werden von dem Mieter ausschließlich für Wohnzwecke gemietet und dürfen auch ausschließlich nur für solche verwendet werden. 

Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass die Wohnung in Einklang mit § 1 Abs. 2 Z 3 bzw. Z 4 MRG zum schriftlich vereinbarten Zweck genutzt wird:

§ 1 Abs. 2 Z 3 MRG:
Nutzung als Zweitwohnung wegen eines durch Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels mietet,

oder:

§ 1 Abs. 2 Z 4 MRG:
als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung. Ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 66JN besteht (regulärer Hauptwohnsitz).

Es gilt der vereinbarte Mietzeitraum. Mindestens jedoch 30 Tage und höchsten 180 Tage.


Die Bewohner werden ausdrücklich auf die bestehenden österreichischen Meldegesetze hingewiesen und sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Werktagen bei der zuständigen Meldebehörde an und auch nach Beendigung des Mietverhältnisses abzumelden. Der Vermieter ist dem gegenüber verpflichtet, die Wohnsitznahme sämtlicher Bewohner für den jeweiligen Zeitraum unterschriftlich auf dem Meldezettel zu bestätigen. 

Untervermietungen oder sonstige Überlassungen sind nicht gestattet.


Die allgemeine Hausordnung ist zu beachten.

Bettwäsche (Laken und Bezüge) und Handtücher müssen mitgebracht werden.

Eine gründliche Endreinigung muss am Ende der Vermietung selber durchgeführt werden.


Im Haus befindliche Freizeiteinrichtungen wie das Schwimmbad, die Sauna, der Tischtennis-Raum oder die Kegelbahn dürfen NICHT benutzt werden, da diese den Eigentümern vorbehalten sind.